Können alle Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen online errichtet werden?
Bis auf wenige Ausnahmen können sämtliche Urkunden digital errichtet werden; ausgenommen hiervon sind z.B. letztwillige Verfügungen.
In Österreich besteht die Möglichkeit notarielle Urkunden auch im digitalen Wege aufzunehmen. Seit mehreren Jahren bieten wir unsere Dienstleistungen für Sie auch online als Alternative zum Standort in Feldkirch an.
So können Sie lokal und weltweit auf unser Know-how und unsere Dienste zurückgreifen. Gesellschaftsgründung, Übertragung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens, Generalversammlung und Hauptversammlung, Vertragsunterfertigung, Beglaubigung und sonstige Beurkundungen – alles online, alles als echter One-Stop-Shop aus einer Hand.
Gerne stehen wir Ihnen für die Abwicklung Ihrer notariellen Anliegen mit gewohnter Beratungsqualität und Diskretion auch online zur Verfügung.
Bis auf wenige Ausnahmen können sämtliche Urkunden digital errichtet werden; ausgenommen hiervon sind z.B. letztwillige Verfügungen.
Folgende Geräte/Einrichtungen sind für Online-Rechtsgeschäfte erforderlich:
Nein, der Besitz einer ID-Austria in Vollversion ist für Online-Rechtsdienstleistungen nicht erforderlich. Sollten Sie nicht über die ID-Austria in Vollversion verfügen, so erhalten Sie von uns bzw. unserem Contractor eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) vergeben, welche Sie für unsere Online-Rechtsdienstleistungen verwenden können.
Der Ablauf gliedert sich in drei Schritte: Registrierung, Unterfertigung und Abwicklung, für die Details folgen Sie bitte den vorstehenden Verlinkungen.
Die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) bleibt auch nach dem notariellen Online-Unterfertigungstermin mit unserer Kanzlei gültig. Sie können über unsere Kanzlei auch einige Zeit später noch Verträge und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen mit der einmal erhaltenen Qualifizierten elektronischen Signatur(QES) online unterfertigen.
Örtlich gibt es für unsere Online-Rechtsdienstleistungen keine Einschränkungen. Auch aus dem Ausland können Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Nach der Unterzeichnung folgen wir Ihnen die Dokumente grundsätzlich digital aus (bspw. per E-Mail). Da es sich bei der Original-Urkunde um ein digitales Dokument handelt, werden in der Regel keine händischen Papierurkunden ausgefertigt. Über Ihren Wunsch ist es aber selbstverständlich möglich, einen beglaubigten Ausdruck zu erstellen.
Ja, die sogenannte hybride Errichtung von notariellen Urkunden ist möglich. Hierbei hat eine Partei physisch vor eine:r Jurist:in unserer Kanzlei „herkömmlich“ zu unterschreiben und eine andere Partei dieselbe Urkunde online per Videokonferenz mit eine:r Jurist:in unserer Kanzlei digital zu unterfertigen. Die Reihenfolge der Unterschriften kann hierbei frei vereinbart werden.