Digitale Dienstleistungen – Registrierung

Registrierung

Im Anschluss an die Beauftragung unserer Kanzlei und die Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie von unserem Software-Anbieter einen Link samt automatisierter Termineinladung. Öffnen Sie den Link „Termineinladung annehmen“, registrieren Sie sich bei unserem Software-Anbieter und vergeben Sie hierbei Ihr individuelles Passwort. Wählen Sie bei der sodann aufscheinenden Seite „Annehmen“, anschließend kommen Sie zur Auswahl des Identifikationsverfahrens:

Sofern Sie über eine ID-Austria in Vollversion verfügen, wählen sie bei der Auswahl ID- Austria login aus und bestätigen Ihre Identität mit Ihrer ID-Austria (Dauer ca. 1min). Hiermit ist die Registrierung bei unserem Softwareanbieter abgeschlossen und kann sodann der Online-Unterfertigungstermin mit unserer Kanzlei vereinbart werden.

Sollten Sie nicht über eine ID-Austria in Vollversion verfügen, so wählen Sie Video-Identifikation und werden Sie in ein kurzes Videoident-Verfahren mit einem Contractor weitergeleitet (Dauer ca. 10-15min). In diesem Verfahren erhalten Sie eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES), welche für den Unterfertigungstermin benötigt wird:

Bitte folgen Sie hierfür den entsprechenden Schritten und halten Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bereit (andere Ausweise, wie z.B. Führerscheine, werden nicht akzeptiert).

Anschließend an die im Zuge des Verfahrens abzuschließende Identifikation mit unserem Contractor erhalten Sie ein E-Mail von diesem, klicken hierbei auf „Zertifikat erstellen“ und folgen den diesbezüglichen Schritten. Hierbei müssen Sie Ihr individuelles Zertifikatspasswort vergeben. Bitte merken Sie sich dieses Passwort, da Sie es für die spätere Verwendung bei der Unterfertigung benötigen; das Zertifikatspasswort kann nicht zurückgesetzt werden. Sie erhalten sodann einen Aktivierungscode per SMS von einem weiteren Contractor und müssen Sie hierbei die Bedingungen bestätigen.

Hiermit ist die Registrierung und Erstellung Ihres digitalen Zertifikats abgeschlossen und kann sodann der Online-Unterfertigungstermin mit unserer Kanzlei vereinbart werden.

Damit Sie unsere Online-Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen können, ist die vorstehende Registrierung und – sofern Sie nicht über die ID-Austria Vollversion verfügen – Erstellung Ihres digitalen Zertifikats bei unserem Software-Anbieter vorab vor dem notariellen Online-Unterfertigungstermin unerlässlich. Dies hat aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Arbeitstage vor dem beabsichtigten Termin zu erfolgen.