Unabhängige Notare

Notariat Feldkirch
Mag. Clemens Schmölz, LL.M. (LSE)
Öffentlicher Notar
T +43 5522 73121 · E-Mail

English

Notariat Online – Fragen

Häufige Fragen zu Notar-Online

Können alle Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen online errichtet werden?

Bis auf wenige Ausnahmen können sämtliche Urkunden digital errichtet werden; ausgenommen hiervon sind z.B. letztwillige Verfügungen.

Wie gestaltet sich der Ablauf?

1. Im Zuge der ersten Kontaktaufnahme schildern Sie uns Ihr Anliegen und bereiten wir sodann für Sie die zu unterfertigenden Dokumente vor.

2. Zur digitalen Unterfertigung übermitteln Sie uns vorab das vollständig ausgefüllte Personendatenblatt. Dieses Formular steht Ihnen online auf unserer Homepage zur Verfügung. Sodann werden Sie per E-Mail zum gesetzlich vorgeschriebenen Videoidentverfahren eingeladen.

3. Nach erfolgreicher Durchführung des Videoidentverfahrens laden wir Sie zu einer Videokonferenz ein. Im Rahmen dieser erfolgt die Unterfertigung der Dokumente in einem gesicherten Online-Datenraum.

4. Im Anschluss an die Unterzeichnung kümmern wir uns um die weitere Durchführung Ihres Anliegens.

Muss ich die Videoidentifikation jedes Mal durchführen, auch wenn ich z.B. an einem Tag einen Kaufvertrag unterzeichne und zwei Tage später eine Pfandurkunde?

Nein, die Videoidentifikation ist lediglich einmal notwendig und entspricht daher der bisherigen Ausweisvorlage in der „analogen Welt“.

Benötigt man eine Handy-Signatur und wie kann sie aktiviert werden?

Zur digitalen Unterfertigung benötigen Sie jedenfalls eine Handy-Signatur, mit welcher Sie Ihre digitale Unterschrift leisten. Sollten Sie keine Handy-Signatur haben, erhalten Sie im Rahmen des Videoidentverfahrens, das alle Parteien zwingend durchlaufen müssen, eine entsprechende qualifizierte elektronische Signatur.

Was ist zu tun, wenn ich bereits eine Handy-Signatur habe?

Sollten Sie bereits über eine Handy-Signatur verfügen, so ist die Ausstellung einer weiteren qualifizierten elektronischen Signatur nicht mehr erforderlich. In diesem Fall können Sie im Zuge des Videoidentverfahrens Ihre bereits bestehende Handy-Signatur verifizieren lassen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich – sofern Sie bereits im Besitz einer Handy-Signatur sind – im Zuge des Videoidentverfahrens keine neue Handy-Signatur ausstellen lassen. Dies würde Ihre bestehende Handy-Signatur ungültig machen.

Kann ich als ausländischer Mandant mit der „Handy-Signatur“ digital signieren?

Im Zuge des Videoidentverfahrens wird eine Handy-Signatur erstellt, welche auch von ausländischen Mandaten zur digitalen Unterfertigung genutzt werden kann.

Wie bekomme ich dann die unterfertigte Urkunde?

Nach Unterzeichnung übermitteln wir Ihnen die Dokumente via E-Mail oder über den Online-Datenraum. Die Originale existieren ausschließlich in elektronischer Form, weshalb keine Papierurkunden erstellt werden.

Dürfen Urkunden hybrid (d.h. eine Partei unterschreibt auf einer Urkunde händisch und die andere signiert dieselbe Urkunde mit ihrer digitalen Signatur) errichtet werden?

Seit dem 01.07.2022 ist es gesetzlich erlaubt, solche „hybride Urkunden“ zu errichten. Dabei kann die physisch vor dem Notar anwesende Partei die zu errichtende Urkunde händisch unterschreiben. Entweder davor oder danach hat die mit dem Notar online verbundene Partei die zu errichtende Urkunde digital zu signieren.