Notariat Online – Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Im Zusammenhang mit Finanz- oder Immobilientransaktionen sind wir in Hinblick auf die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, gewisse Daten zu erheben und Prüfungshandlungen durchzuführen, selbst wenn es keinerlei Verdacht auf solche strafbaren Handlungen gibt.

Weiters haben wir in Fällen, in denen eine Partei nicht auf eigene Rechnung handelt (Vertreter:in) oder eine juristische Person (Gesellschaft o.ä.) ist, die wirtschaftlichen Eigentümer:innen festzustellen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

Bei Durchführung einer derartigen Transaktion bitten wir Sie höflich, den Erhebungsbogen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie, wenn ein:e Vertreter:in oder eine juristische Person beteiligt ist, zusätzlich auch das Ergänzungsblatt wirtschaftliche Eigentümer auszudrucken, zu unterfertigen und eingescannt per E-Mail oder im händisch im Original an uns zu retournieren.